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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines
Allen Warenlieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Wiederverkäufer liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der branditem GmbH; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2. Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten in Euro ab Lager und zuzüglich der gesetzlich geltenden und gesondert auszuweisenden Mehrwertsteuer und der Transportkosten. Die Preise beziehen sich auf den Stand der Kosten der branditem GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten bis zum Zeitpunkt der Lieferung Änderungen eintreten, ist die branditem GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzugleichen. Bei einer Preiserhöhung gegenüber dem vereinbarten Preis ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Die Lieferungen erfolgen an die Empfangsstation des Käufers gegen Berechnung zuzüglich der Frachtkosten, wenn nicht Selbstabholung vereinbart wurde.

3. Zahlung und Verzug
Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse, Rechnung, über den Dienst von Paypal oder über den Dienst Sofortüberweisung. Wir behalten uns das Recht vor, etwa bei Neukunden, bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Neukunden erhalten die Option auf Rechnung zu zahlen erst nach Überprüfung der branditem GmbH

Rechnungen der branditem GmbH sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Unabhängig davon behalten wir uns vor, Lieferungen durch Nachnahme oder Vorauszahlungen zu erbringen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind die Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit die branditem GmbH höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma branditem GmbH nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur nicht angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse darstellen (z.B. Nichtbezahlung von Forderungen für bereits gelieferte Ware) berechtigen den Verkäufer, sämtliche Rechnungen über schon ausgelieferte Ware fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur Zug um Zug gegen Bezahlung vorzunehmen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung und Versand
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 7 Tage nach Auftragseingang. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der branditem GmbH setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die branditem GmbH berechtigt, Ersatz hinsichtlich des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr möglicher Produktbeeinträchtigungen oder des Produktverlustes auf den Käufer über. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die branditem GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Rohstoffmangel, Feuer, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen jeglicher Art bei der branditem GmbH oder bei Lieferanten der branditem GmbH - hat die branditem GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen bzw. Lieferterminen nicht zu vertreten. Die höhere Gewalt bzw. die vorbezeichneten Ereignisse berechtigen die branditem GmbH, die Lieferung bzw. die Leistungserbringung des nicht erfüllten Vertragsteils für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verzögern bzw. ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn eine Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Transportrisiko
Beanstandungen wegen Transportschäden muss sich der Käufer von dem Transportunternehmen sofort nach Eintreffen der Ware an seiner Empfangsstation schriftlich bestätigen lassen.

6. Reklamationen
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die branditem GmbH Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses weiterer Gewährleistungsansprüche die Ware dem Käufer einen Preisnachlass einräumen, die Ware umtauschen oder sie unter Vergütung des Rechnungsgegenwertes zurücknehmen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der branditem GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der branditem GmbH. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, der branditem GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die branditem GmbH ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Für den Fall, dass Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderer nicht vom Verkäufer stammenden Ware zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den der Verkäufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an den Verkäufer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Verkäufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Verschlechterung dessen Vermögenslage bzw. der Kreditwürdigkeit ist die branditem GmbH unbeschadet der Ausübung weiterer Rechte berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zum Zwecke der Sicherstellung zu verlangen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugang zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern und sie als Vorbehaltsware zu kennzeichnen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware freihändig nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung zu verkaufen. Die Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich der Verwaltungskosten. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe der Forderungen des Verkäufers um zwanzig Prozent, wird der Verkäufer die Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Der Käufer hat den Verkäufer über den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - zu unterrichten und ihn in jeder Weise auf eigene Kosten bei der Intervention zu unterstützen.

8. Datenerhebung und Speicherung
Die branditem GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.